Engagiert.
Lösungsorientiert.
Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Mieter und Vermieter sehen sich bei Abschluss, Durchführung und Beendigung eines Mietverhältnisses mit einem immer unübersichtlicheren Dickicht aus Gesetzen und Rechtsprechung konfrontiert. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass besonders im Wohnraummietrecht die Gesetzgebung und noch mehr die höchstrichterliche Rechtsprechung einem starken Aktualisierungsdruck unterliegen, um ihrer sozialen Schutzfunktion gerecht zu werden. Klassische Beispiele hierfür sind die Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen oder die sogenannte „Mietpreisbremse“ bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen.
Als Fachanwälte und Anwälte mit langjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet des Mietrechts beraten wir Sie umfassend, arbeiten Ihre Rechte heraus und setzen diese für Sie durch.
Standen Sie vielleicht auch schon vor der Frage,
- welche Regelung zu Schönheitsreparaturen oder zur Kaution im Mietvertrag überhaupt noch zulässig ist,
- was zu tun ist, wenn plötzlich Mängel auftreten, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren,
- ob Ihre Nebenkostenabrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und wie lange Ihr Vermieter, insbesondere im Gewerberaummietrecht, noch Nachzahlungen verlangen kann,
- unter welchen Voraussetzungen Sie als Vermieter wirksam kündigen und diese Kündigung auch durchsetzen bzw. als Mieter abwehren können,
- wie Sie sich, insbesondere im Gewerberaummietrecht, aus einer vertraglichen Bindung mit langer Laufzeit lösen können, die nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht,
- was Sie bei der Wohnungs- bzw. Gewerberaum-Übergabe beachten müssen?
Wir beantworten Ihnen diese und andere Fragen gerne.
Vertragsgestaltung
Sie sind Vermieter oder Mieter von Gewerberaum und möchten einen Vertrag abschließen, der genau Ihren Anforderungen und Bedürfnissen entspricht?
Wir entwerfen gerne einen Mietvertrag nach Ihren Vorstellungen und verhandeln dessen Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.
Wohnungseigentumsrecht
Gleiches gilt für die wirksame Vertretung von Wohnungseigentümern im komplexen Konstrukt einer WEG, insbesondere im Umgang mit den auf Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüssen.
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 in allen wesentlichen Teilen neu gefasst. Mit vielen Ansprüchen, die früher den einzelnen Wohnungseigentümern zustanden und von ihnen unmittelbar durchgesetzt werden konnten, ist nun zunächst die Eigentümerversammlung zu befassen. Der Verwalter ist Vollzugs- und Vertretungsorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ist nur ihr gegenüber verpflichtet. Auch Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander gibt es nur noch punktuell.
Um nerven- und zeitraubende Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich auch im Wohnungseigentumsrecht mehr denn je eine frühzeitige professionelle Beratung. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg auf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Ihre Experten für Mietrecht
Sie haben Fragen zum Mietrecht oder möchten eine Anfrage starten? Dann treten Sie jetzt unverbindlich in Kontakt mit unseren Experten!
Wir helfen Ihnen gern.
Nutzen Sie bitte hierfür unser Drei-Stufen-Kontaktformular und wir können Ihnen schnell bei Ihren Anliegen helfen.