Bundesregierung trifft weitere Unterstützungsmaßnahmen vor der Bundestagswahl
10. Juni 2021Überbrückungshilfe III wird als Überbrückungshilfe plus bis September 2021 verlängert
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz verlängern die Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021. Das Programm heißt jetzt „Überbrückungshilfe III plus“. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu ist die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Zudem werden Beratungskosten vom Staat übernommen und Unternehmen entlastet. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt (inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III).
Voraussetzungen / Volumina / Obergrenzen usw.:
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- Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
- Antrag durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes.
- Härtefallhilfen der Länder parallel mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert.
- Maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 10 Mio. Euro.
- Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen maximal 52 Mio. Euro, und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.
- Neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.
- Beantragung erfolgt durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus:
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- Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
- Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
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