BGH stärkt Rechte von Legal-Tech-Anbieter – Inkasso auch bei Abwehr der Forderungsentstehung
23. Juni 2022Der VIII Zivilsenat des BGH hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 30.03.2022 (Az. VIII ZR 256/21) weiter die Rechte von Legal-Tech-Anbietern gestärkt. Mit deutlichen Worte hat er das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Dabei beschränkt sich der BGH nicht nur auf die für die Revision zu beurteilenden Argumente, sondern legt neue Leitsätze zur Inkasso-Dienstleistung.
Legal-Tech-Unternehmen
Die Klägerin ist die Conny GmbH, ein Legal-Tech-Unternehmen. Der Begriff Legal-Tech setzt sich zusammen aus „legal services“ und „technology“ und ist bezeichnend für die Digitalisierung juristischer Arbeit. Via Legal-Tech können Arbeitsprozesse oder sogar ganze Rechtsdienstleistungen automatisiert werden. Die individuelle Rechtsberatung soll ein skalierbares Produkt werden.
Auf dem Markt zeigen sich bereits erste Legal-Tech-Unternehmen, die eine Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erhalten haben. So auch die Conny GmbH.
Der Ausgangsfall
In Berlin herrscht die Mietpreisbremse. Mieter können sich im Internet an die Conny GmbH wenden, um sich zunächst den zulässigen Höchstbetrag ausrechnen zu lassen. Über einen Button „Mietsenkung beauftragen“ kann dieser dann ein Schreiben von Conny an den Vermieter auslösen, mit welchem Auskunftsansprüche und ggf. Rückzahlungsansprüche geltend gemacht werden. Zudem wird der Vermieter aufgefordert – hier wird es problematisch -, künftig auf illegale Mieterhöhungen zu verzichten und den Mietzins auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen. Für dieses Schreiben rechnet die Conny GmbH dann Gebühren ab.
Das LG Berlin lehnt Klage zunächst ab
Das LG Berlin erkennt in dem Vorgehen der Conny GmbH einen Verstoß gegen das RDG. Nach dem RDG dürfen Inkassounternehmen durchaus entgeltliche Dienstleistungen erbringen. Allerdings sei hier durch die Abwehr unrechtmäßiger Mietforderungen in unzulässiger Weise das anwaltliche Berufs- und Vergütungsrecht umgangen worden. Die Forderungsabwehr sei gerade keine bloße Inkasso-Tätigkeit mehr. Die Gebühren dürften somit nicht abgerechnet werden.
BGH: „Bereits im Ansatz verfehlt“
In seinem Urteil vom 30.03.2022 (Az. VIII ZR 256/21) wählt der BGH ungewöhnlich scharfe Formulierungen, wie z.B. „bereits im Ansatz verfehlt“ oder „das Berufungsgericht hat (erneut) verkannt“. Der Ärger der Karlsruher Richter ist auch durch fast inflationäre Verwendung von Begriffen, wie „rechtsfehlerhaft“ greifbar. Das hierdurch statuierte Exempel wird vermutlich die unterinstanzliche Rechtsprechung nachhaltig prägen.
Auch Forderungsabwehr kann Inkassoleistung sein
Die künftige Abwehr überhöhter Mietforderungen, ist – so der BGH – eng mit dem Umstand verknüpft, künftige Rückforderungsansprüche zu vermeiden. Rückforderungen überzahlter Miete sind nicht sinnvoll von dem Herabsetzungsbegehren des Mieters zu trennen. Die Leistung der Conny GmbH ist demnach zulässig und auch nach dem RDG abrechenbar.
Offenes RDG-Verständnis wird fortentwickelt
Der VIII. Zivilsenat des BGH bezieht sich auch auf das Urteil vom 13.07.2021 (Az. II ZR 84/20), in welchem sich der II. Zivilsenat des BGH mit der „Sammelklage-Inkasso“ auseinandersetzte. Gegenstand war seinerzeit die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a Abs. 1 InsO gegen einen Geschäftsführer der insolventen Fluggesellschaft Air-Berlin. Schon hier stand im Kern nicht nur das bloße Eintreiben von Forderungen, sondern auch die Bündelung der Anspruchssteller für einen zu führenden Gerichtsprozess im Vordergrund. Die Zulässigkeit wurde bejaht.
Fazit und Ausblick
Kein digitaler Algorithmus oder Automatismus kann eine fachkundige anwaltliche Beratung und Dienstleistung per se ersetzen. Legal-Tech-Unternehmen erhalten dennoch mit dem Urteil des BGH vom 30.03.2022 einen Aufschwung. Der Zugang zum Recht soll beschleunigt und erleichtert werden. Stärkungen des Legal-Tech-Bereichs sind zu erwarten.
Der Markt und technische Entwicklungen bieten Möglichkeiten für moderne Anwaltskanzleien, Legal-Tech mit klassischer und individueller Beratung zu vereinen. Hiervon können Anwälte und Unternehmer gleichermaßen profitieren.
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