Pressemitteilung: ATN Rechtsanwälte begleiten Sanierungsprozess der GUSTATUS-Gruppe
4. Dezember 2024Nachdem Ende Oktober 2024 private Investoren (AURONA Capital GmbH und PENTAPART Beteiligungskapital GmbH) die Mehrheit an der GUSTATUS Holding GmbH erworben haben, mussten Teile der Gruppe einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellen, dem auch durch Beschluss des Amtsgerichts Crailsheim stattgegeben wurde.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr RA Ilkin Bananyarli von der Pluta Rechtsanwalts GmbH, der im Verfahren von Herrn RA Stefan Meyer unterstützt wird, bestellt. Die Geschäftsleitung wird beraten durch die zu Generalbevollmächtigten bestellten Sanierungsexperten Prof. Dr. Peter Neu und RA Thorsten Kapitza von der Rechtsanwaltskanzlei ATN d´Avoine Teubler Neu aus Köln.
Die GUSTATUS-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Geräte und Einrichtungen für professionelle Küchen in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung und ist mit etwa EUR 50 Mio. Umsatz einer der Marktführer in dem Segment.
Mit den Gesellschaften PALUX AG (Bad Mergentheim), PhoeniKs GmbH (Gelsenkirchen), Salvis AG (Oftringen, Schweiz) und der SERVATOR ServiceLine GmbH (Igersheim) erzielte die Gruppe zuletzt einen Umsatz von rd. 50 Mio Euro und beschäftigt derzeit etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 85 % der Produkte werden derzeit am Standort in Bad Mergentheim-Edelfingen bei der PALUX AG hergestellt. Die weiteren Produkte, insbesondere für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, werden bei der PhoeniKs Produktion GmbH in Gelsenkirchen produziert. Mit der SERVATOR ServiceLine GmbH mit Sitz in Igersheim stellt die Gruppe bundesweit den technischen Service und die Ersatzteilversorgung für Gastronomiebetriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sicher. In der Eigenverwaltung befinden sich neben der PhoeniKs Vertriebs GmbH und PhoeniKs Produktion GmbH die PALUX AG und die SERVATOR Service Line GmbH sowie eine interne Dienstleistungsgesellschaft.
Bernd Schell, Vorstand der PALUX AG: „Wir sind sehr zuversichtlich, eine dauerhafte Lösung zum Erhalt des Unternehmens zu finden. Unsere langjährigen Mitarbeiter halten uns die Treue und so können wir auch in Zukunft auf die Erfahrung dieser bewährten Kräfte bauen. Wichtige Kunden und auch wichtigste Lieferanten haben bereits eine Fortsetzung der Zusammenarbeit zugesagt.“
Dr. André Schröer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PALUX AG ergänzt: „Der Grundstein für den Neuanfang ist bereits gelegt. Die Eigenverwaltung bedeutet, dass das Management weiterhin das Unternehmen leitet, wobei der Sachwalter eine Aufsichtsfunktion innehat. Der Beschluss des Gerichts für die Eigenverwaltung ist ein Indiz dafür, dass gute Chancen für das Sanierungskonzept bestehen. Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserem Wunsch nachgekommen ist und sind trotz der aktuellen Situation zuversichtlich, dass wir eine zukunftsträchtige Lösung für die Unternehmensgruppe herbeiführen können.“
Das Team von ATN Rechtsanwälte und der TmC Turnaround Management Consult GmbH aus Dortmund, vertreten durch Herrn Christian Lützenrath mit seinem Team, erarbeiten nun in den nächsten Wochen mit der Geschäftsleitung und in enger Abstimmung mit den Gläubigern ein Konzept zur nachhaltigen Fortführung der Unternehmensgruppe.
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