Neuer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung des Insolvenzrechts
13. Januar 2023EU-Kommission veröffentlicht am 7. Dezember 2022 den Richtlinienvorschlag mit div. Themen und Direktiven für die Mitgliedstaaten
Das StaRUG trat am 1. Januar 2021 in Kraft, wodurch die EU-Restrukturierungsrichtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen in deutsches Recht umgesetzt wurde. Nun kommt der nächste Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 7. Dezem¬ber 2022. Dieser Richtlinienvorschlag zielt auf eine Harmonisierung bestimmter Aspek¬te der mitgliedsstaatlichen Insolvenzvorschriften ab. Auch sollen Mindest¬stan¬dards sichergestellt und grenzüberschreitende Investitionen erleichtert werden.
Der Richtlinienvorschlag wird sicher noch diskutiert, dann überarbeitet und nach Befragung div. Organisationen und Verbände angepasst werden. Er wird in einigen Jahren zur einer – späteren – EU-Richtlinie führen, die im grenzüberschreitenden Bezug erhebliche Auswirkungen haben kann. Allerdings ist das deutsche Insolvenzrecht bereits recht detailliert und ausgeprägt, so dass sich vermutlich im dt. Recht nicht viel ändern wird.
Die Harmonisierung des Insolvenzrechts ist Teil des Aktionsplans zur Förderung der EU-Kapitalmarktunion. Das wird nach und nach umgesetzt. Ziel des Richtlinienvorschlags sind einheitliche Regelungen in den Mitgliedsstaaten und verlässliche Bestimmungen im internationalen Rechtsverkehr. Gläubiger sollen belastbare Regelungen für Krise und Insolvenz vorfinden. Insolvenzen sollen effizient geführt werden, immer im Interesse der Gläubiger und zudem mit der Option, dem redlichen Schuldner einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.
Die wichtigsten Regelungen lt. Entwurf bezogen auf die Regelungen des deutschen Insolvenzrechts sind etwa
- ZUGANG ZU VERMÖGENSREGISTERN »
- INSOLVENZANFECHTUNG »
- PRE-PACK VERFAHREN »
- INSOLVENZANTRAGSPFLICHTEN »
- VEREINFACHTES VERFAHREN FÜR KLEINSTUNTERNEHMEN »
- GLÄUBIGERAUSSCHUSS »
Noch ist es „nur“ eine Richtlinie. Der Richtlinienvorschlag wird vermutlich ab sofort und in den Folgejahren intensiv erörtert und mit Experten, Organisationen und Verbänden diskutiert. Dann werden die Ausschüsse in der EU sich damit befassen und überarbeiten.
Offen ist, mit welchem Inhalt die Richtlinie tatsächlich verabschiedet wird. Er wird in einigen Jahren zur einer – späteren – EU-Richtlinie führen, die im grenzüberschreitenden Bezug erhebliche Auswirkungen haben kann. Auch der deutsche Gesetzgeber ist gefragt, diese in nationales Recht umzusetzen. Nun ist das deutsche Insolvenzrecht bereits recht detailliert und ausgeprägt, so dass sich vermutlich im dt. Recht nicht viel ändern wird, abgesehen evtl. vom Anfechtungsrecht, aber das ist – wie gesagt – offen.
In den anderen Mitgliedsstaaten wird die Richtlinie vermutlich zu gravierenden nationalen Änderungen führen, das bleibt abzuwarten. Für alle Insolvenzverfahren wird jedoch verstärkt der internationale Bezug zu beachten sein.
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