Betriebsschließung.
Rechte von
Arbeitnehmern.
Unsere Anwälte unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Betriebsschließung
Wir helfen Arbeitnehmern, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen
Was tun bei einer Betriebsschließung? Diese Frage treibt vielen Beschäftigten zunehmend die Sorgenfalten auf die Stirn. Doch obwohl dieses Schreckensgespenst heute präsenter ist als noch vor wenigen Jahren, müssen Beschäftigte nicht in Panik verfallen.
Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie hinsichtlich aller offenen Fragen rund um Abfindungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne sowie zu Ihren jeweiligen Rechten. Zudem prüfen wir Ihre Kündigung wegen Betriebsschließung – schließlich kann es sein, dass die Kündigung selbst bei tatsächlicher Schließung des Betriebes aus formellen Gründen nicht rechtens ist und mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden kann. Alternativ lassen sich häufig zumindest bessere Bedingungen aushandeln.
Ist eine Abfindung Pflicht?
Bei Betriebsschließungen wird verständlicherweise die Forderung nach einer Abfindung laut. Aber gibt es eine Pflicht, Abfindungen zu zahlen? Die Antwort hierzu hängt von verschiedenen Punkten ab. Wenn ein Betriebsrat besteht und der Betrieb eine bestimmte Größe hat, kann es sein, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Sozialplan abzuschließen, der in der Regel Abfindungen für die betroffenen Beschäftigten vorsieht. Die Regelung in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KschG), nach der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Recht auf eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Dienstjahr haben, gilt hingegen nur dann, wenn der Arbeitgeber sie in seiner Kündigung ausdrücklich in Bezug nimmt.
Betriebsschließung: Betriebsrat und Sozialplan
Bei Unternehmen, die regelmäßig über 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen, hat der Betriebsrat bei der Betriebsschließung ein Mitspracherecht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht nur im Detail über seine Pläne informieren, sondern er muss sich mit dem Betriebsrat zu seinen Plänen auch beraten. Zunächst wird der Betriebsrat daher versuchen, die Schließung zu verhindern oder Alternativen zur Kündigung zu finden. Wenn die Betriebsschließung alternativlos ist, wird der Betriebsrat gemeinsam mit dem Unternehmen einen Sozialplan erarbeiten. Dieser regelt die Abfindungen der einzelnen Mitarbeiter und die weiteren sozialen Folgen der Kündigung. Hierbei werden weitere Faktoren wie die Dauer der Betriebsangehörigkeit und das vorherige Gehalt berücksichtigt. Es spielt beispielweise auch eine Rolle, ob die Beschäftigten Kinder haben. Es kann auch sein, dass zusätzlich zu Abfindungen – oder anstelle von Abfindungen – die Einrichtung einer Transfergesellschaft vereinbart wird, in der Beschäftigte dann qualifiziert und auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden können.
- Ermittlung der gesetzlichen Abfindungshöhe
- Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
- Mediator zwischen den Parteien
- Verhandlung mit Arbeitgeber und Betriebsrat über die Abfindungshöhe
Unternehmen will bei Betriebsschließung
keine Abfindung zahlen
Viele Unternehmen argumentieren, dass die Betriebsschließung aufgrund fehlender finanzieller Mittel erfolgt. Deswegen seien sie auch nicht in der Lage, den Beschäftigten eine nennenswerte Abfindung zu zahlen.
Ob dieses Argument den Sozialplananspruch inhaltlich aushöhlen kann oder der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Abfindung entgegensteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere Anwälte sind nicht nur Experten für Arbeitsrecht, sondern auch für die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie Insolvenzrecht.
Sie kennen sich also aus der Praxis mit Unternehmen aus, die in finanzielle Schieflage geraten sind. Dadurch können sie den Sachverhalt optimal beurteilen und Arbeitnehmern bei Betriebsschließung zu ihrem Recht verhelfen.
Es macht hierbei einen Unterschied, ob das gesamte Unternehmen seine Tätigkeit einstellt oder ob noch finanzielle Mittel zur Rettung von Arbeitsplätzen in Betrieben oder Betriebsteilen benötigt werden. Das wirkt sich darüber hinaus auch auf die Rechtmäßigkeit von Kündigungen aus.
Alternativen bei Kündigung wegen Betriebsschließung
Bei einer Betriebsschließung muss zwischen einer teilweisen oder vollständigen Schließung unterschieden werden. Oft sind nur einzelne Standorte oder Filialen betroffen. In diesem Fall können unsere Anwälte für Sie die Kündigung anfechten und auf eine sogenannte Änderungskündigung hinarbeiten. In diesem Fall haben Arbeitnehmer das Recht, Ihre Tätigkeit nach der Betriebsschließung an einem anderen Standort des Unternehmens fortzuführen. Möglicherweise führen auch Fehler in der Sozialauswahl zur Unwirksamkeit der Kündigung oder zwingen den Arbeitgeber, eine höhere Abfindung zu zahlen, als er ursprünglich angeboten hat.
Teilweise verweisen Gerichte auch auf die Möglichkeit einer Tätigkeit im Homeoffice, wenn ein Umzug an einen anderen Standort keine Alternative für die betroffenen Beschäftigten ist. Unter Umständen muss dann der Arbeitgeber begründen, warum das betriebsbedingt nicht möglich ist. Hinzu kommen weitere individuelle Aspekte: So genießen etwa Mütter mit dem Mutterschutz einen besonderen Kündigungsschutz. Auch Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung können nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten nicht ohne weiteres gekündigt werden. Bei einer Massenentlassung muss außerdem das Integrationsamt vor jeder einzelnen Kündigung eines oder einer schwerbehinderten Beschäftigten zustimmen.
Auch formale Fehler – eine sogenannte Massenentlassung muss beispielweise der Bundesagentur für Arbeit und dem Betriebsrat frühzeitig mitgeteilt werden – können eine Kündigung unwirksam machen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden Ihren Fall gerne prüfen und Ihnen, falls notwendig, bei einer Kündigungsschutzklage beistehen.
Leistungen bei Kündigung wegen Betriebsschließung
- Prüfen der Kündigung auf formale Fehler
- Vertretung vor dem Arbeitsgereicht
- Einreichen einer Kündigungsschutzklage
- Umwandeln der Kündigung in eine Änderungskündigung
- Prüfen individueller Sonderschutzrechte
Ihre Experten für Rechtsberatung bei Betriebsschließungen
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