Erfahren.
Strategisch.
Anwälte für Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen Unternehmen rund um Handels- und Gesellschaftsrechtsangelegenheiten
Von der kleinen Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Aktiengesellschaft: ATN Rechtsanwälte berät und vertritt Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien aus dem privaten und öffentlichen Bereich mit unternehmerischem Weitblick und Erfahrung. Wir begleiten Sie in Due-Diligence-Prüfungen im Zusammenhang mit Akquisitionen oder Veräußerungen und bieten Ihnen bei Neugründungen, Ausgründungen und Umwandlungen nachhaltige und zielführende Beratung und Vertretung. Wir beraten Sie – gerne in Abstimmung mit Ihren steuerlichen Beratern – bei der Auswahl der für Ihr Vorhaben geeigneten Gesellschaftsform und gestalten Ihre Gesellschaftsverträge so, dass sie Ihre Zwecke für Sie optimal erfüllen.
Wir gestalten Abfindungslösungen, streitige Trennungen, Kapitalerhöhungen, Aufnahmen neuer Gesellschafter, Gesellschafterwechsel und richten schon unsere Vertragsgestaltung darauf aus, dass Sie bei der Beendigung einer Zusammenarbeit keine Überraschungen erleben.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen mit ihrer Expertise – auch bei der Beendigung von Gesellschaften und den sich hierbei stellenden Fragen – zur Verfügung.
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Egal ob es um die Regelungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Urlaubstage oder die Stellenbeschreibung geht, um einem späteren Rechtsstreit vorzubeugen, ist eine optimale Ausgestaltung des Arbeitsvertrags Grundvoraussetzung.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitgeber dabei, maßgeschneiderte Verträge aufzusetzen, denn: Nur in den seltensten Fällen können Standardverträge individuelle Arbeitsstationen adäquat abbilden. Anstatt also später Zeit- und Geld für ein unnötiges Gerichtsverfahren zu investieren, lohnt die wasserdichte Ausgestaltung des Arbeitsvertrags.
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Die Gründe, einem Mitarbeiter kündigen zu müssen oder wollen, sind vielfältig. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen wir Arbeitgebern dabei, Ihr Recht auf Kündigung durchzusetzen.
Der Kündigungsschutz macht es nämlich je nach Tatsachenlage schwer, Mitarbeiter zu entlassen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, empfiehlt sich selbst bei offensichtlichen Sachverhalten die Konsultation eines Anwalts. Andernfalls droht auch hierbei ein Rechtsstreit und im schlimmsten Fall können Ihnen sogar Regressansprüche entstehen, sollte eine von Ihnen ausgesprochene Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben.
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Neben den oben genannten Punkten beraten wir Arbeitgeber als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht natürlich auch rund um weitere Fragestellungen. Hierbei kann es um Lohn- und Gehaltsansprüche, Urlaub oder auch die betriebliche Ordnung im Unternehmen geben. Unsere weiteren Beratungsgebiete in der Übersicht:
- Ausformulierung und Prüfung von Abmahnungen
- Abfindungen vereinbaren und berechnen
- Gestalten von Aufhebungsverträgen
- Beratung, Vorbereitung und Formulierung von Kündigungen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Prüfung und Beratung zu Auswirkungen von Tarifverträgen
- Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Berechnung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltung
- Berechnung und Gestaltung von Gehältern
- Beratung zu Entgeltfortzahlung und Lohnfortzahlung
- Erstellen von Arbeitszeugnissen
Ihre Experten für Gesellschaftsrecht
Sie haben Fragen zum Gesellschaftsrecht oder möchten eine Anfrage starten? Dann treten Sie jetzt unverbindlich in Kontakt mit unseren Experten!
Wir helfen Ihnen gern.
Nutzen Sie bitte hierfür unser Drei-Stufen-Kontaktformular und wir können Ihnen schnell bei Ihren Anliegen helfen.