Kompetent.
Strategisch.
Rechtsanwälte für Restrukturierung & Sanierung
Mit etablierten Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen und wirtschaftsrechtlicher Kreativität retten wir Ihr Unternehmen. Für Sie.
Die Sanierung eines angeschlagenen Unternehmens ist eine komplexe Herausforderung, da die Ursachen der Krise äußerst vielfältig sein können. Sie reichen von plötzlichen Veränderungen im Markt bis hin zu Problemen, die im Unternehmen selbst liegen. In diesen Fällen kann eine umfassende Unternehmensrestrukturierung unumgänglich sein.
Zudem ist für eine erfolgreiche Sanierung oft Kapital nötig, das betroffene Unternehmen in der Regel aufgrund ihrer Liquiditätsschwäche nicht mehr verfügbar haben. Um dennoch einen Weg aus der Krise zu finden, bedarf es erfahrener Anwälte.
Wir helfen Ihnen bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Hierfür stehen uns die Instrumente zur Verfügung, die der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz – StaRUG) und dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) geschaffen hat.
Wir helfen Ihnen dabei, die Ursachen der finanziellen Schieflage zu beseitigen, auf das nötige Kapital zur Sanierung zuzugreifen und die steuerlichen Aspekte der Unternehmenssanierung zu beachten. Unser Erfolg gibt uns hierbei recht. Wir haben eine Vielzahl von Unternehmen aus verschiedenen Branchen vor der Insolvenz bewahrt. Darunter fallen kleinere und mittelständische Unternehmen mit nationaler Ausrichtung genauso wie international ausgerichtete Unternehmen mit Niederlassungen im Ausland.
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- Flexible Termine möglich
- Über 20 Jahre Erfahrung
- Gute Mandantenbewertungen
Eine effektive Sanierungsstrategie erstellen
Ein strategisches Vorgehen ist der entscheidende Faktor für ein erfolgreiches Krisenmanagement.
Als erfahrene Anwälte für Unternehmenssanierung und –restrukturierung erstellen wir im ersten Schritt einen detaillierten und zielgerichteten Sanierungs- bzw. Restrukturierungsplan für Ihr Unternehmen. Hier gilt es neben öffentlichen Fördergeldern die Werkzeuge, die der Gesetzgeber uns zur Verfügung gestellt hat (Sanierungsvergleich, Stabilisierungsanordnung, Restrukturierungsplan, Schutzschirmverfahren), bestmöglich für Sie und Ihr Unternehmen einzusetzen.
Wir untersuchen die Ursachen der finanziellen Schieflage und stellen Ihr Unternehmen neu auf.
Unsere Schwerpunkte in einem Sanierungsverfahren:
- M&A-Prozess
- Überschuldungsüberprüfung
- Sanierungsstrategie
- Restrukturierungsplan
- Stabilisierungsanordnung
- Sanierungsvergleich
- Schutzschirmverfahren
- Vermögens- und Liquiditätsplanung
- Unternehmensplanung
- Interimsmanagement
Unternehmensstabilisierung- und -restrukturierung
Für einen nachhaltigen Weg aus der Krise
Ob mangelhafte interne Strukturen oder ein Wandel im Markt, der zu plötzlichen Umsatzeinbrüchen führt, finanzielle Krisen in einem Unternehmen basieren auf konkreten Ursachen, auf die Sie reagieren müssen.
Hier hilft der Blick von erfahrenen Anwälten, die Ihr Unternehmen und die Marktlage kritisch analysieren und Ihnen zielgerichtete Vorschläge zur Optimierung unterbreiten können. Hierbei gilt es, innerbetriebliche Abläufe anzupassen, Geschäftsabläufe durch Ausgliederung zu verschlanken, Prozesse möglichst effizient zu gestalten und die Unternehmensziele sowie Marktausrichtungen zu hinterfragen und gegebenenfalls neu zu definieren. Kern dieser Maßnahmen ist das Aufstellen eines Marketing- und Finanzplans. Dieser ist meist auch die Voraussetzung, um auf Fördermittel von Bund, Ländern und der EU zurückgreifen zu können. Am Ende steht häufig ein Vergleich mit Ihren Gläubigern. Sofern sich dieser nicht einvernehmlich erreichen lässt, bietet das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) zahlreiche Instrumente, um doch eine Lösung herbeizuführen.
So kann zunächst ein gerichtlich beaufsichtigter und bestätigter Sanierungsvergleich versucht oder ein gerichtlich bestätigter Restrukturierungsplan erarbeitet werden, der dann bereits mit einer Mehrheit von nur 75% der Gläubiger zur Geltung gelangt. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es weitere Werkzeuge, die wir – auf die Bedürfnisses Ihres Unternehmens abgestimmt – in Anspruch nehmen, wie etwa eine Stabilisierungsanordnung (Moratorium).
Fördergelder für die Unternehmenssanierung nutzen
Allein die Bundesregierung bietet mehr als 400 unterschiedliche Fördermittel zur Sanierung von angeschlagenen Unternehmen an. Hinzu kommen weitere Fördergelder der Länder und der Europäischen Union.
Damit Sie diese Mittel nutzen können, müssen Sie jedoch grundsätzlich nachweisen, diese in Anspruch nehmen zu dürfen. Zu den Voraussetzungen gehört meist ein durchdachter Sanierungsplan, aus dem hervorgeht, dass Sie ein tragfähiges Konzept zur Rettung Ihres Unternehmens aufgestellt haben. Wir helfen Ihnen dabei, potenziell geeignete Fördermittel ausfindig zu machen und die Voraussetzung für deren erfolgreiche Beantragung zu erfüllen.
Arbeitsrechtliche Themen in einer Unternehmenskrise
Je nach Ursache einer Unternehmenskrise stellt eine Restrukturierung einzelner Geschäftsbereiche oder eines gesamten Unternehmens eine erfolgversprechende Methode dar, um eine Unternehmenssanierung einzuleiten. Speziell bei Restrukturierungen kommen sehr schnell arbeitsrechtliche Anforderungen auf das Unternehmen zu.
Ob Kündigungen, personelle Umbesetzungen, tarifpolitische Auseinandersetzungen oder die Verhandlung eines Interessenausgleichs und Sozialplans, unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen für sämtliche Anforderungen rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.
Das Schutzschirmverfahren
Für Unternehmen, die kurz vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehen, stellt das Schutzschirmverfahren ein wichtiges Instrument dar.
Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es dem angeschlagenen Unternehmen, ohne die typischen Beschränkungen eines Insolvenzverfahrens die ersten Schritte zur erfolgreichen Sanierung einzuleiten, während der Betrieb des Unternehmens weitestgehend normal weiterläuft. In dieser Zeit werden jedoch Zwangsvollstreckungen ausgesetzt, woraus sich für Unternehmer wertvolle Vorteile ergeben.
Beispielsweise kann das Unternehmen im Rahmen des Schutzschirmverfahrens unbegrenzt Verbindlichkeiten eingehen, die sich gegen die Insolvenzmasse richten.
Voraussetzung für die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens ist eine drohende, aber noch nicht bestehende Zahlungsunfähigkeit. Als erfahrene Anwälte für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht können wir Ihnen helfen, einen erfolgreichen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren zu stellen.
Insolvenzverfahren als Ausweg aus der finanziellen Krise
Unter Umständen ist es nicht möglich, Ihr Unternehmen ohne gerichtliche Hilfe erfolgreich zu sanieren. In solchen Fällen empfiehlt sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzrecht wurde vom Gesetzgeber bewusst so gestaltet, dass es angeschlagenen Unternehmen dabei helfen soll, eine Sanierung zu ermöglichen. Informieren Sie sich hier auch gerne zu unseren Leistungen rund um die Insolvenzverwaltung mit den Möglichkeiten eines Schutzschirmverfahrens, einer Eigenverwaltung sowie eines Insolvenzplans.
Sie möchten sich hinsichtlich einer Unternehmenssanierung und Unternehmensrestrukturierung beraten lassen? Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfrage, nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Unsere Vorteile
- ATN ist routiniert. Unsere Erfahrung hilft den Unternehmen, Arbeitnehmern und Gläubigern, die Situation zu meistern.
- ATN ist Ihr Dienstleister in der Krise. Die Insolvenzverwalter von ATN und ihr Team unterstützen die Betroffenen in allen Phasen eines Verfahrens.
- ATN ist lösungsorientiert. Wir tragen Konflikte aus, wenn es sich für die Masse lohnt, sind aber pragmatisch, wenn es der Sache dient.
- ATN kommuniziert. Wir reden mit den Betroffenen und erklären unsere Schritte in der Insolvenz. Plausibel und nachvollziehbar.
- ATN erhält Arbeitsplätze. Wir haben die soziale Verantwortung des Unternehmens immer im Blick.
- ATN hat Schwerpunkte. Unsere besondere Expertise liegt in den Bereichen Produktion und Handel, Metallverarbeitung, Automotive, Transport und Logistik, Chemie, Handwerk und Gesundheitswesen.
- ATN ist zertifiziert nach VID-Cert (GOI), InsoExcellence und DIN ISO 9001:2015.
Ihre Experten für Sanierung und Restrukturierung
Unser Team von Anwälten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen wird dynamisch zusammengestellt, um Ihr Unternehmen kompetent und zuverlässig durch eine Unternehmenskrise zu bringen.
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